Satzung

STATUT
Des Landsportvereins (LSV) 61 Tauscha e. V.

I. Charakter und Ziele des Landsportvereins 61

Der Verein führt den Namen LSV 61 Tauscha e. V. und ist beim Amtsgericht Riesa im Vereinsregister eingetragen. Der LSV ist eine Vereinigung von mehreren Sektionen/Sportarten und Allgemeinen Sportarten/Volkssportarten Ihr Sitz ist in 01561 Tauscha
Ziele des Landsportvereins 61 sind:
 
- durch Körperkultur und Sport die Gesundheit aller Bürger des Territoriums zu erhalten und eine sinnvolle Freizeit anzubieten, dafür sind und werden die notwendigen Maßnahmen koordiniert
- die gemeinschaftlichen Interessen der Mitglieder gegenüber der Kommune und in der Öffentlichkeit zu  vertreten
- durch die sportliche Betätigung der Mitglieder im In- und Ausland die Völkerverständigkeit zufördern
 
Die Grundsatze der Tätigkeit des Landsportvereins 61 sind:
 
- es wird Amateursport betrieben
- der LSV wird ehrenamtlich geführt
- Grundlage der Wirksamkeit aller Leistungsstrukturen ist eine kameradschaftliche Zusammenarbeit
- Freie Wahl der Sportart und sportlichen Betätigungen
- Der LSV ist offen für alle sportineressierten Bürgerinnen und Bürger von Tauscha mit den Ortsteilen und umliegenden Gemeinden
- Der LSV bewahrt das humanistische Ideengut und die fortschrittlichen Traditionen der deutschen Turn- und Sportbewegung
- Der LSV ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, - Mittel des LSV dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden, - Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des LSV
- Der LSV will der Lebensfreude, Entspannung und Gesundheit aller Bürger dienen und bemüht sich, Erholung, Geselligkeit und Kommunikation zu pflegen sowie gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern
- Die Erhaltung, Wiederherstellung und der Schutz der natürlichen Umwelt sowie ihre Nutzung zum Sporttreiben
- Der Verein verfolgt gemeinnützige Ziele
- Keine Person wird durch Vergütung begünstigt, die dem Zweck des Vereins fremd oder unangemessen sind
- Aufmerksamkeit wird auch dem Kinder- und Jugendsport gewidmet

II. Mitgliedschaft

Der LSV ist Mitglied des Kreissportbundes Riesa-Großenhain.
Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede Person auf Antrag erwerben, sofern sie die Bestimmungen dieses Status anerkennt. Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes des LSV erworben.
Bei Kindern unter 14 Jahren ist auf Antrag die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bürger und Gruppen können nach Vereinbarung „Fördernde" Mitglieder des LSV werden, wenn sie durch erhöhte Zuwendung die Tätigkeit des Sportvereins ideell, finanziell oder materiell unterstützen. Verdienstvolle Mitglieder können Ehrenmitglieder werden. Die Ehrenmitgliedschaft ist demokratisch zu entscheiden und in würdiger Form vorzunehmen. 

III.       Rechte der Mitglieder

- jedes Mitglied hat das Recht, in der zur Verfügung stehenden Sportart oder Allgemeinen Sportgruppe am STW teilzunehmen, um dadurch seine körperlichen, geistigen und moralischen Fähigkeiten frei zu entwickeln
- bei sportlicher Eignung gefördert zu werden
- der LSV/Gemeinde zur Verfügung stehende Sportanlagen und Geräte zu vereinbarten Zeiten, kostenlos zu nutzen
- bei Sportunfällen den vereinbarten Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen
- Lehrgänge und Bildungseinrichtungen des LSV bzw. des Sportbundes zur eigenen Qualifizierung zu nutzen
- Mit Vollendung des 16. Lebensjahres Leitungen, Vorstände und Revisionskommissionen zu wählen und Rechenschaft über ihre Tätigkeiten zu verlangen.
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sich um eine Kandidatur zu bewerben und gewählt zu werden.
- Sachliche Kritik ohne Ansehen der Person zu üben
- Auf Inanspruchnahme von Rechtshilfe durch den Vorstand
Die Grundorganisation/Verein zu wechseln und sich in mehreren Sportarten zu betätigen

IV. Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat die Pflicht:
 
- für Ethik und Moral des Sportes auf der Grundlage des Völkerverbindenden olympischen Gedankens zu wirken
- für die Wahrung der demokratischen Prinzipien des Vereinslebens einzutreten
- sich sportlich fair, kameradschaftlich, hilfsbereit und ehrlich im Verein und bei sportlichen Wettkämpfen zu verhaltenden
- die Mitgliedsbeiträge regelmäßig zu zahlen
- die bereitgestellten Sportanlagen, -einrichtungen und -geräte pfleglich zu behandeln
 
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
       
- schriftliche Austrittserklärung Streichung
- Ausschluss oder Ableben
 
Eine Streichung erfolgt durch den Vorstand des Vereins, wenn das Mitglied durch eigenes Verschulden mehr als 2 Jahre keinen Beitrag entrichtet hat.
Der Ausschluss kann durch die MV bzw. DK des Vereins mit Mehrheitsbeschluss erfolgen, wenn das Mitglied in grober Weise gegen das Statut des Vereins verstoßen hat.

V.  Organisationsgrundsätze

a)     Der LSV ist ein einheitlicher und nach demokratischen Grundsätzen gegliederter Verein. Er
vereint gleichberechtigt seine Mitglieder und gleichberechtigten Sektionen und Allgemeinen
Sportgruppen. Der Aufbau des LSV beruht auf den Grundsätzen der freiwilligen sportlichen
Betätigung. Der Vorstand des LSV und die Leitungen der einzelnen Sektionen sind durch
Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung zu wählen. Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn
mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Mitglieder bzw. Delegierte anwesend sind und die
Mitgliederversammlung durch den Vorstand schriftlich mindestens 2 Wochen vorher, unter
Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen worden ist. Über die Wahl entscheidet die Mehrheit
der Stimmen. Die Revisionskommission ist ein vom Vorstand unabhängiges Kontrollorgan. Sie
wird von der Delegiertenkonferenz bzw. Gesamtmitgliederversammlung gewählt und darf maximal
2 Wahlperioden tätig sein. Die Mitglieder der Revisionskommission dürfen nicht Mitglieder
gewählter Leitungen im Verein oder Kreissportausschuss sein.
b)     Der Vorstand:
Dem Vorstand gehören an:
der Vorsitzende und zwei Stellvertreter, jeder ist allein vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB
c)  Die Revisionskommission ist verantwortlich:
- für regelmäßige unangemeldete Kontrollen
- die Einhaltung des Statuts, der demokratischen Vorbereitung von Beschlüssen, der regelmäßigen Rechenschaftslegung der Vorstände und Leitungen
- der Planung, Bilanzierung, Verwendung und Nachweisführung aller finanziellen Mittel auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen und der Finanzrichtlinie
 
Die Kontrollergebnisse sind regelmäßig öffentlich auszuwerten.
 
Die Revisionskommission ist berechtigt;
- an allen Vorstands- bzw. Leitungssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen
- bei Prüfungen in alle Unterlagen Einsicht zu nehmen, von den Funktionären wahrheitsgetreue Auskünfte zu verlangen, bei Verstößen dem Vorstand Auflagen zu erteilen und diese zukontrollieren 
 
Bei groben Verstößen ist die Revisionskommission verpflichtet, vom Vorstand Veränderungen zu fordern bzw. die Mitgliederversammlung einzuberufen und Beschlüsse zu fassen.
 
Protokollführung:
 
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu fassen, welches gefaßte Beschlüsse beinhaltet. Das Protokoll ist zu unterzeichnen vom Protokollant sowie vom Vereinsvorsitzenden bzw. einer seiner Stellvertreter.

VI. Finanzierungsgrundsätze

Der LSV finanziert sich durch:
 
Mitgliedsbeiträge, der Höhe unter Beachtung der gegebenen Bedingungen und Möglichkeiten durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu entscheiden ist.
 
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann eine Veränderung beschlossen werden. Die Festlegung der Beitragshöhen wird ebenfalls durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
 
- Einnahmen aus Spenden, Sammlungen, Stiftungen u.a.m., sowie die finanzielle Beiträge fördernder Mitglieder
- Einnahmen aus Sportveranstaltungen und anderen Dienstleistungen
- Werbung, Startgelder und Sportkurse für Anfänger
-  Zuwendungen aus der Kommune als gemeinnütziger Verein
-  Zuwendungen von Betrieben und Einrichtungen aller Eigentumsformen
 
Durch den Vorstand ist jährlich ein Haushalts- und Finanzplan zu erarbeiten und finanziellen Mittel mit dem größtmöglichen Nutzen einzusetzen (Grundlage: Finanzrichtlinien des Landesportbundes Sachsen)

VII. Rechtsstellung

Der LSV hat seinen Sitz in Tauscha.
Die Sektionen werden gegenüber den KFA's durch den Leiter oder eine beauftragte Person vertreten.

VIII. Internationaler Sportverkehr

Der Vorstand ist verantwortlich für alle internationalen Beziehungen und deren ordnungsgemäßen Durchführung.
Zu jeder Veranstaltung ist ein Mitglied des Vorstandes die hauptverantwortliche Person.

IX. Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fallt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Tauscha als juristische Person des öffentlichen Rechts, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

X.   Schlußbestimmungen

Das Statut kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der wahlberechtigten Mitglieder geändert werden.
Die Sektionen beschließen, wenn notwendig, auf der Grundlage dieses Statutes eigene Satzungen.
 
Tauscha, 01.11.2003
Der Vorsitzende